Faktencheck zu den B-Plänen Supermarkt und neuer Sportplatz - korrekt, sachlich und fair -

 

Quellen: Bauamt Königstein, Planungsamt und Firma TenBrinke

 

Der Bebauungsplan steckt einen maximalen Rahmen von Flächennutzung und Gebäudehöhe ab, sagt aber noch nichts über die genauen Gebäudehöhen und Grundrisse aus.

Daher haben wir für Sie Kontakt mit der Stadtverwaltung und dem Investor TenBrinke aufgenommen, um genauere Angaben zu den geplanten Haustypen zu erhalten, die bereits bei der Bürgerversammlung am 29.11.2010 vorgestellt wurden.

Vorab stellen wir fest, dass sich die neuen Häuser gut in die bestehende Struktur einbinden werden. Keines der geplanten Häuser schöpft den Rahmen aus, auch nicht die geplanten Mehrfamilienhäuser.

Im Folgenden gehen wir auf einzelne Aspekte ein:

1.) Die geplanten freistehenden Einzelhäuser haben eine Firsthöhe von 9,08 m, die Traufhöhe (Dachrinne) liegt bei 8,32 m. Im Bereich der Dachterrasse (2-seitig) sogar nur eine Wandhöhe von 6,77 m.

Beispiel Einfamilienhaus

2.) Die geplanten Doppelhäuser haben eine umlaufende Traufhöhe von 8,47 m. Die Firsthöhe beträgt 10,18 m. Der First liegt jedoch mittig im Gebäude und ist daher als Höhenbezugspunkt für das Auge nicht relevant.

Beispiel Doppelhaus
Beispiel Doppelhaus

3.) Die Mehrfamilienhäuser haben (analog dem Dachaufbau des Doppelhauses) eine Firsthöhe von 10,88 m (ebenfalls mittig im Gebäude) und eine umlaufende Traufhöhe von 8,67 m; die für den Betrachter erkennbaren Wandhöhen (aufgrund der zurückspringenden Wände des Dachgeschosses) liegen bei 6,87 m.

4.) Höhen der umliegend vorhandenen Häuser:
Die Häuser Rossertstraße Nr. 12 bis 16 (gegenüber dem alten Spielplatz) haben eine Firsthöhe von 10,60 m bis 10,34 m; Die Häuser Am Erdbeerstein Nr. 15 und 17 haben eine Firsthöhe von 7,05 m. Damit liegen die geplanten neuen Häuser unter den genannten Bestandshäusern oberhalb der Rossertstraße.
Hinzu kommt, dass die neuen Straßen für die Neubauten auf dem neuen Baugelände tiefer liegen werden als Rossertstraße und Am Erdbeerstein im mittleren und oberen Bereich. - Vergleichen wir zusätzlich die im unteren Bereich/Bundesstraße liegenden geplanten neuen Mehrfamilienhäuser mit dem Bestand des vorhandenen Mehrfamilienhauses In der Braubach mit einer Firsthöhe von 12,78 m stellen wir fest, auch hier liegen die geplanten Mehrfamilienhäuser mit einer Firsthöhe von nur 10,88 m deutlich unter dem Bestand. Hinzu kommt noch das niedrigere Höhenniveau, denn zu der Straße Am Braubach soll eine Böschung verbleiben.

Haben Sie Fragen zum Höhenplan ? Sprechen Sie uns an.

5.) Bebauungsdichte:
- Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 300 und 453m² mit Ausnahme der beiden Mittelhäuser der zwei Reihenhaus-Dreierketten. Es handelt sich um zwei Mittelhäuser mit je 217m² und vier Eckhäuser mit je 309m² Grundstücksfläche. Die Flächengrößen beziehen sich immer auf das einzelne Haus; z.B. je Doppelhaushälfte.
-In den Grundstücksgrößen sind PKW-Stellflächen enthalten, sofern sie sich im Privateigentume der anliegenden Grundstückseigentümer befinden. -Damit sind die Vorgaben des Stadtverordnetenbeschlusses vom 24.06.2010 (Errichtung von Doppelhaushälften… Mindestgrundstücksgröße von 300m²) eingehalten.

6.) Breite der Straßen:
- Es gibt insgesamt drei Straßen. Die mittlere Straße ist eine Privatstraße; bei den beiden übrigen Straßen handelt es sich um öffentliche Straßen.
- Die beiden öffentlichen Straßen haben eine Breite von 6,50 Meter; die Privatstraße ist 4,50 Meter breit (Pkw-Gegenverkehr erfordert 4 Meter Straßenbreite).

Beispiel Privatstrasse u. Doppelhaus

7.) Kinderspielplatz und Rollschuhbahn bleiben erhalten. Sie werden lediglich um wenige Meter in praktisch gleicher Größe vor die Heinrich-Dorn-Halle verlegt. Für Spielplatz und Rollschuhbahn steht vor der Heinrich-Dorn-Halle eine Brutto-Fläche von über 2.000 qm zur Verfügung. Die Nettospielfläche von Spielplatz und Rollschuhbahn am jetzigen Standort an der Rossertstraße liegt bei 2024 m², nach Abzug der Wegefläche. Die Nettospielflächen vor der Heinrich-Dorn-Halle liegen bei 1995 m², nach Abzug von Nebenfläche/Freifläche vor der Heinrich-Dorn-Halle. Die zwischen Rollschuhbahn und Kinderspielplatz liegende Wiese, soll mit zwei kleinen Toren als Fußball-Spielwiese für die kleinen Kindergarten- und Grundschulkinder genutzt werden. Mit der Grundschule, dem Spielplatz und der Rollschuhbahn vor der Heinrich-Dorn-Halle, dem Dorfgemeinschaftshaus und dem Kindergarten entsteht ein neues Zentrum, das vor allem für Kinder ein attraktives Angebot an Spiel- und Unterhaltungs-  möglichkeiten zur Verfügung stellt und alle Altersklassen ansprechen wird.

 

Ein durchgehender Spielbetrieb während der Bauphase ist auf den vorhandenen Spielflächen sichergestellt. Erst wenn der Bau des neuen Spielplatzes und der Rollschuhbahn vor der Heinrich-Dorn-Halle sowie der neue Sportplatz mit Vereinsheim, Laufbahn etc. komplett fertig gestellt sind und abgenommen wurden, geht die neue Anlage im Tausch gegen das alte Sportplatzgelände in Eigentum der Stadt über.

 

8.) Supermarkt inkl. Parkplatz und Nebenflächen:
- Es handelt sich um insgesamt 4.496m² Fläche inkl. Parkplätze mit einer Zweckbestimmung für dieses Gewerbe.
- Für den Lebensmittelmarkt ist eine Nutzfläche von 900 bis 1200m² und für einen Bäckerei-Shop sind 100m² mit Sitzgelegenheiten vorgesehen.
- es gibt einen Vorvertrag mit einem Lebensmittelmarkt-Betreiber, auch sind weitere Interessenten vorhanden!

9.) Neuer Sportplatz:
- Die geplante Größe des neuen Sportplatz-Spielfeldes ist 90 x 60 m ( DFB-Norm wäre eine Größe von 90 x 45 m)
-die Laufbahn ist um das gesamte Spielfeld vorgesehen.
- die 100 m Laufbahn ist breit und mehrspurig. In Anschluss daran soll es eine Sprunggrube geben.
- die breitere 100 m Laufbahn wird sich in Form einer ca. 2 m breiten Laufbahn um das gesamte Spielfeld fortsetzen.
- Bundesjugendspiele, Schulsport und Leichtathletik können infolgedessen dort problemlos betrieben werden!
- Neben dem Kleinspielfeld, das sich außerhalb des Sportplatzes befindet, ist ein kleiner Spielplatz für Kleinkinder vorgesehen (Sandkasten, Wippe etc.).

Alle grundsätzlichen Maßnahmen sind im notariellen Vorvertrag / LOI (Letter oft intent) oder als Anlage dazu festgehalten.

Der Faktencheck ( Stand: 30.01.2012 )