Stadtverordnetenbeschlüsse

04.09.2013 erfolgt der Beschluss über den Grundstücksverkauf und Abschluss Erschließungsvertrag Gemarkung Königstein, Stadtteil Schneidhain, Flur 6, Flurstück 22/5; Sportplatz Schneidhain

 

Ergebnis: Zustimmung zu den Verträgen mit dem Investor TenBrinke allein bei Gegenstimmen der ALK und einer Gegenstimme aus der SPD.

Daumen "hoch" für das Schneidhainer Zukunftsprojekt auch vom Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschuss, Thomas Boller (CDU), am 4.September 2013 vor der entscheidenden Stadtverordnetenversammlung

25.04.2013 Satzungsbeschluss der Stadtverordneten-versammlung nach zweiter Offenlegung der Bebauungspläne sowie Beschluss mit Auftrag an die Verwaltung in die Endverhandlungen für einen Vertragsentwurf mit dem Investor TenBrinke einzutreten.

 

Beratung über Bebauungsplan S12 "B455/Wiesbadener Straße" für den Bereich auf dem Sportplatzgelände nördlich der Bundesstraße, Gemarkung Schneidhain hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

sowie

 

Beratung über Bebauungsplan S13 "Sportplatz Schneidhain" für den Bereich südlich der Bundesstraße B455 nordwestlich der Eisenbahnlinie, Gemarkung Schneidhain hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

sowie

 

Beratung und Beschluss über die Eckpunkte und den Auftrag zu weiteren Verhandlungen mit dem Investor mit dem konkreten Ziel "Entwurf eines Vertrages mit dem Investor".

 

Ergebnis: Mehrheitliche Zustimmung - allein bei Gegenstimmen der ALK und einer Stimme aus der SPD



Am 11.10.2012 beschließt die Stadtverordnetenversammlung die zweite Offenlegung der Bebauungspläne

 

Ergebnis: Mehrheitliche Zustimmung - allein bei Gegenstimmen der ALK und einer Gegenstimme der SPD - zur zweiten Offenlegung der Bebauungspläne S 12 und S 13 nach vorheriger Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB.

Am 17.11.2011 beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Offenlegung der Vorentwürfe für Sportplatz und Wohngebiet in Schneidhain

Zu den nachfolgenden Plänen haben wir Ihnen ergänzende Informationen in unserem Faktencheck hinterlegt.

Vorentwurf Bebauungsplan S12 Wohngebiet (18.11.2011)

BPlanS12WiesbadStrPlan[1].pdf
PDF-Dokument [69.5 KB]

Erläuterungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans S12 Wohngebiet (18.11.2011)

BPlanS12WiesbadStr[1].pdf
PDF-Dokument [82.8 KB]

Vorentwurf Bebauungsplan S13 Sportplatz neu (18.11.2011)

BPlanS13SportplatzSchnPlan[1].pdf
PDF-Dokument [40.2 KB]

Erläuterungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans S13 Sportplatz neu (18.11.2011)

BPlanS13SportplatzSchn[1].pdf
PDF-Dokument [83.4 KB]

Am 16.06.2011 erteilte die Stadtverordnetenversammlung der Verwaltung mehrheitlich den Auftrag, konkrete Planungen für eine Verlegung der Rollschuhbahn und des Kinderspielplatzes auf die Fläche vor die Heinrich-Dorn-Halle sowie für Parkplätze mit Zufahrt von der Straße "Am Hohlberg" zu erarbeiten.

Am 17.03.2011 stimmte die Stadtverordnetenversammlung - in namentlicher Abstimmung - mehrheitlich einem notariellen Vorvertrag über die Neugestaltung von Wohn-, Spiel-, Markt- und Sportflächen in Schneidhain zu.

Auszug aus der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung (17.03.2011)

SitzNSSTVV170311.pdf
PDF-Dokument [42.0 KB]

Am 27.01.2011 war es soweit, in der Stadtverordneten-versammlung erfolgte der Startschuss für die Aufstellung der Bebauungspläne S 12 "B 455 / Wiesbadener Straße" und S 13 "Sportplatz Schneidhain". Nach positivem Votum aus dem Ortsbeirat Schneidhain vom 17.01.2011 haben unsere gewählten Volksvertreter im Stadtparlament - allein bei Gegenstimmen der ALK - mehrheitlich dem Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2(1) BauGB zugestimmt und damit der Verwaltung den Auftrag erteilt das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Auszug aus der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung (27.01.2011)

KöWo10020211.pdf
PDF-Dokument [83.3 KB]

Planaufstellungsbeschluss Bebauungsplan S 12 "B455 / Wiesbadener Straße" (27.01.2011)

Vorlage Bplan S 12.pdf
PDF-Dokument [104.2 KB]

Anlage: Lageplan zum Bebauungsplan S 12

Plan zu Bplan S 12.pdf
PDF-Dokument [239.1 KB]

Planaufstellungsbeschluss Bebauungsplan S 13 "Sportplatz Schneidhain" (27.01.2011)

Vorlage Bplan S 13.pdf
PDF-Dokument [99.2 KB]

Anlage: Lageplan zum Bebauungsplan S 13

Plan zu Bplan S 13.pdf
PDF-Dokument [70.6 KB]

Am 26.06.2010 stimmte die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich der im Folgenden geschilderten Konzeption im Grundsatz zu:





1.           Errichtung eines Nahversorgungszentrums an der B 455,

2.           Errichtung von Doppelhaushälften mit einer Mindestgrundstücksgröße von 300 m2 für die Zielgruppe „Wohnen für junge Familien",

3.           Erhalt des Spielplatzes auf dem Altstandort Sportplatzgelände oder in unmittelbarer Nähe,.

4.           Auf Kosten des Erwerbers erfolgen folgende Maßnahmen:

a.   Errichtung der Rollschuhbahn auf dem Gelände vor der Heinrich-Dorn-Halle,

b.   Verlegung des DFB-Minisportfeldes nach Absprache,

c.    Verlegung des Sportplatzes auf das Gelände SKF,

d.   Erwerb des Geländes durch die Stadt mit dem Verkaufserlös Altstandort Sportplatz,

e.   Errichtung des neuen Sportplatzes nach den Anforderungen der Stadt/der Vereine durch den Vertragspartner auf dessen Kosten inklusive Errichtung des Sportlerheimes und aller Nebenanlagen sowie der Erschließungskosten.

5.           Die Sportgemeinschaft Blau-Weiß 1930-1970 Schneidhain e. V. hat einen angemessenen Eigenanteil zu tragen.

6.           Auf die Stadt Königstein dürfen bei Realisierung der vorgenannten Maßnahmen keine weiteren Kosten zukommen.

7.           Dem Verkauf des Grundstücks, Flur 6, Flurstück 22/5, mit einer Buchfläche von 20.640,00 m2 wird unter den vorgenannten Bedingungen zugestimmt.

8.           Im Gegenzug wird dem Erwerb folgender Grundstücke durch die Stadt Königstein mit einer Fläche von ca. 14.766 m2 zugestimmt:Flur 6, Flurstück 114/1, 113, 112, 111, 110, 109, 108/1, 107, 162/105, 160/105, 239/95, 171/115, 115/30, 171/115, 97/und 115/29.

Begründung:

Die Stadt Königstein ist Eigentümerin des Sportplatzes Schneidhain Flur 6, Flurstück 22/5, der in seinem jetzigen Zustand in der Nutzung und weiteren Bespielbarkeit des Platzes stark eingeschränkt ist. Die ansässigen Vereine wünschen sich eine Umgestaltung des Platzes und vor allem eine Kunstrasenfläche.

Der Sportplatz Schneidhain ist umgeben von einer Wohnbebauung, sodass ein Aus- bzw. Umbau des Sportplatzes an dieser Stelle wegen der zu erwartenden intensiveren Nutzung des Platzes nach seiner baulichen Herrichtung und der damit einhergehenden größeren Lärmbelastung zu erheblichen Konflikten führen könnte. Die angrenzenden Nachbarn könnten sich durch den vermehrten Spielbetrieb gestört fühlen und verschiedene Lärmschutzauflagen von der Stadt einfordern. Dies bestätigen auch die bisherigen Erfahrungen mit der Sportanlage in Mammolshain, dem Kleinsportfeld in Falkenstein und dem Minisportfeld in Schneidhain.

Die Stadt möchte daher mit der von den Nutzern eingeforderten Umgestaltung des Platzes auch eine Verlegung des Sportplatzes an eine zentrale, gut erreichbare Stelle bewirken, die aber gleichzeitig im Hinblick auf potenzielle Lärmkonflikte deutlich weniger problematisch ist, als der jetzige Standort.

Zur Erhöhung des Lebensqualität und der familienfreundlichen Gestaltung von Schneidhain ist die Ansiedlung eines Nahversorgers wünschenswert. Dies könnte in idealer Form die vor­handene Infrastruktur (Kindergarten und Schule) ergänzen. In Verhandlungen mit potenziellen Betreibern zeichnete sich eine entsprechende Nachfrage ab.

Weiteres Ziel der Planung ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für junge Familien in Königstein. Das Gebiet des heutigen Sportplatzes ist wegen seiner günstigen Lage zur sozialen Infrastruktur hierfür optimal geeignet.

Im Flächennutzungsplan ist die entsprechende Änderung von der Stadtverordnetenver­sammlung beschlossen und in das Verfahren eingebracht.

Als alternativen Standort kommt die Brachfläche auf dem Gelände der Firma SKF in Königstein - Schneidhain in Betracht. Die Eigentümerin des Grundstücks ist bereit, die o. g. Grundstücksflächen zu einem Kaufpreis von 1.9 Mio. EUR an die Stadt zu verkaufen.

Ein Verkauf des jetzigen Sportplatzgeländes an einen potenziellen Erwerber kommt daher für die Stadt nur dann in Betracht, wenn auf dem Altstandort Sportplatzgelände ein Nahversorgungszentrum errichtet und im hinteren Teil des Grundstücks eine Bebauung mit Doppelhaushälften für die Zielgruppe „Wohnen für junge Familien" verwirklicht wird.

Der Verkauf des alten Standortes und der Erwerb des neuen Standortes stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang und bedingen einander, sodass eine Bebauung des jetzigen Sportplatzes nur erfolgen kann, wenn die im Beschlussvorschlag genannten Grundbedingungen eingehalten werden.

Die genauen Einzelheiten über den Verkaufspreis, die Ausstattung des neuen Sportplatzge­ländes und den Erwerb der Ersatzflächen bleiben einer weiteren Beschlussvorlage und den jeweilig ausgehandelten Verträgen vorbehalten.

gez. Leonhard Helm

Bürgermeister

Beschlussvorlage zum Grundsatzbeschluss (24.06.2010)